Hinweis (Platzhalter): Dieser Text ist ein Muster und vor dem Produktivstart anwaltlich zu prüfen und mit den echten Betreiberdaten zu befüllen (siehe Rechts-Checkliste im Businessplan).

Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und dem Betreiber von RechnungsBrücke (Auftragsverarbeiter) geschlossen und gilt ergänzend zu den AGB für alle Bezahlpläne. Er steht hier im Self-Service bereit.

1. Gegenstand und Dauer

Verarbeitung von Rechnungs- und Belegdaten des Kunden zum Betrieb der Software RechnungsBrücke, für die Dauer des Nutzungsvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Empfang, Validierung, Anzeige, Erzeugung, Versand und Archivierung elektronischer Rechnungen einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Anschriften, Bankverbindungen von Geschäftspartnern).

3. Ort der Verarbeitung

Ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland.

4. Unterauftragsverarbeiter

[LISTE: Hosting-Anbieter, E-Mail-Versanddienst, Zahlungsdienstleister Stripe]

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

TLS-Transportverschlüsselung, Verschlüsselung gespeicherter Daten, Zugriffskontrolle mit optionaler Zwei-Faktor-Authentifizierung, tägliche Backups mit 30 Tagen Aufbewahrung, revisionssichere Protokollierung. [DETAILS ALS ANLAGE]

6. Rechte des Verantwortlichen

Weisungsrecht, Kontrollrechte, Unterstützung bei Betroffenenrechten. [AUSFORMULIEREN]