Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und dem Betreiber von RechnungsBrücke (Auftragsverarbeiter) geschlossen und gilt ergänzend zu den AGB für alle Bezahlpläne. Er steht hier im Self-Service bereit.
1. Gegenstand und Dauer
Verarbeitung von Rechnungs- und Belegdaten des Kunden zum Betrieb der Software RechnungsBrücke, für die Dauer des Nutzungsvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Empfang, Validierung, Anzeige, Erzeugung, Versand und Archivierung elektronischer Rechnungen einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Anschriften, Bankverbindungen von Geschäftspartnern).
3. Ort der Verarbeitung
Ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland.
4. Unterauftragsverarbeiter
[LISTE: Hosting-Anbieter, E-Mail-Versanddienst, Zahlungsdienstleister Stripe]
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
TLS-Transportverschlüsselung, Verschlüsselung gespeicherter Daten, Zugriffskontrolle mit optionaler Zwei-Faktor-Authentifizierung, tägliche Backups mit 30 Tagen Aufbewahrung, revisionssichere Protokollierung. [DETAILS ALS ANLAGE]
6. Rechte des Verantwortlichen
Weisungsrecht, Kontrollrechte, Unterstützung bei Betroffenenrechten. [AUSFORMULIEREN]