Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12.06.2026
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „RechnungsBrücke“ (nachfolgend „Dienst“) zwischen Klaus Fuhrmeister, Softwareservice Fuhrmeister, Uhlandstraße 1, 65520 Bad Camberg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; der Kunde bestätigt mit der Registrierung, dass er den Dienst in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software zum Empfang, zur formalen Prüfung, Anzeige, Erstellung, zum Versand und zur Archivierung elektronischer Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD) als Software-as-a-Service zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Plans auf der Preisseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Die Archivierung erfolgt nach einem GoBD-orientierten Verfahren (unveränderbare Ablage mit Prüfsummen, Protokollierung, Exportfunktion). Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführungs- und Aufbewahrungsprozesse des Kunden sowie deren Anerkennung durch Finanzbehörden obliegt dem Kunden; eine bestimmte steuerliche oder rechtliche Wirkung wird nicht zugesichert.
(3) Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Automatisierte Prüfhinweise des Dienstes sind technische Formalprüfungen und ersetzen keine fachliche Prüfung im Einzelfall.
§ 3 Vertragsschluss, Testzeitraum
(1) Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein unentgeltlicher Testvertrag mit einer Laufzeit von 14 Tagen zustande. Der Testvertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; Zahlungsdaten werden hierfür nicht erhoben.
(2) Ein entgeltlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Self-Service einen kostenpflichtigen Plan bucht und der Anbieter die Buchung bestätigt.
§ 4 Preise, Zahlung
(1) Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Entgelt ist monatlich bzw. bei Jahreszahlung jährlich im Voraus fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren. Die Pflicht zur Entgeltzahlung bleibt von der Sperrung unberührt; archivierte Belege bleiben während der Sperrung exportierbar.
§ 5 Laufzeit, Kündigung
(1) Verträge mit monatlicher Zahlweise haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht zum Ende der Laufzeit im Self-Service gekündigt werden. Verträge mit jährlicher Zahlweise haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils zwölf Monate bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter den Export des Archivs für einen Zeitraum von 90 Tagen weiterhin zur Verfügung. Danach werden die Daten gelöscht, soweit der Kunde nicht zuvor einen neuen Plan bucht. Auf die eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden wird hingewiesen; der rechtzeitige Export obliegt dem Kunden.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Monatsmittel an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung, Ausfälle infolge höherer Gewalt sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Ausfall von Netzbetreibern).
(2) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erfassten Stammdaten und Rechnungsinhalte sowie für die Erfüllung seiner steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.
(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird empfohlen.
(3) Der Kunde nutzt den Dienst nicht zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte und versendet über den Dienst keine unverlangte Werbung. Die Empfangsadresse ist ausschließlich für den Empfang von Belegen des eigenen Geschäftsverkehrs bestimmt.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der in Belegen enthaltenen personenbezogenen Daten Dritter befugt ist.
§ 8 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, den Dienst für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. An den vom Kunden eingebrachten Daten und erstellten Rechnungen stehen dem Anbieter keine Rechte zu, die über die zur Leistungserbringung erforderliche Verarbeitung hinausgehen.
§ 9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Seite „AVV“), der Bestandteil dieses Vertrags ist.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Nutzung der bereitgestellten Exportfunktionen zur Datensicherung typischerweise angefallen wäre.
§ 11 Änderungen des Dienstes und dieser AGB
(1) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, soweit der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang erhalten bleibt oder die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist (z. B. zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder technische Standards wie neue Versionen der XRechnung).
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Limburg an der Lahn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.